Liebe Gemeindeglieder,
die Wahl der Kirchenältesten findet in einer öffentlichen Wahlversammlung statt. Wählen kann
jedes Gemeindeglied, das am Tage der Wahl das 14. Lebensjahr vollendet hat und im
Wahlverzeichnis eingetragen ist.
Hiermit lädt der Ältestenkreis alle in das Wahlverzeichnis eingetragenen Gemeindeglieder zur
Wahlversammlung ein.
Die Wahlversammlung findet am 30. November 2025 (1.Advent) zu folgenden Uhrzeiten und Orten
statt:
- 09.30 – 10.00 Uhr Ev. Kirche Hilsbach, Lampertgasse 3, Hilsbach (vor dem Gottesdienst)
anschließend bis 12.00 Uhr - 15.00 – 17.00 Uhr Gemeindehaus, Burggrafenstraße 12, Weiler (mit Kaffee und Kuchen)
Neben der Wahl in der Gemeindeversammlung gibt es die Möglichkeit formlos einen Antrag auf
Briefwahl zu stellen. Sie erhalten dann vom Pfarramt Briefwahlunterlagen. Der Wahlbrief mit dem
ausgefüllten Stimmzettel muss spätestens bis 27. November um 13.00 Uhr im Pfarramt
eingegangen sein. Die Abgabe des Wahlbriefes ist auch während der Wahlversammlung möglich.
In unserer Gemeinde gibt es außerdem zu folgenden Gelegenheiten die Möglichkeit
Briefwahlunterlagen zu erhalten und abzugeben:
Ausgabe:
Ev. Pfarramt, Marktstraße 11, 74889 Sinsheim-Hilsbach zu den Öffnungszeiten
(Mo. + Do. 10-13 Uhr) oder
Abgabe:
Ev. Pfarramt, Marktstraße 11, 74889 Sinsheim-Hilsbach, Briefkasten am Eingang oder zu
den Öffnungszeiten (Mo. + Do. 10-13 Uhr)
Die Grundordnung und das Leitungs- und Wahlgesetz der Evangelischen Landeskirche in Baden
können Sie über die Rechtssammlung online (www.kirchenrecht-baden.de) oder beim Pfarramt
während der allgemeinen Sprechzeiten einsehen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserem Info-Flyer, den unsere Gemeindeglieder in ihrem Briefkasten finden (werden).
Sinsheim-Hilsbach, den 03.11.2025
Der Ältestenkreis




