Bekanntmachung zu den Kirchenwahlen

Liebe Gemeindeglieder, die Wahl der Kirchenältesten findet in einer öffentlichen Wahlversammlung statt. Wählen kann jedes Gemeindeglied, das am Tage der Wahl das 14. Lebensjahr vollendet hat und im Wahlverzeichnis eingetragen ist. Hiermit lädt der Ältestenkreis alle in das Wahlverzeichnis eingetragenen Gemeindeglieder zur Wahlversammlung ein. Die Wahlversammlung findet am 30. November 2025 (1.Advent) zu folgenden Uhrzeiten … [Weiter…]



